ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


GALERIE HEIDEFELD & PARTNER, KREFELD
Allgemeines
Allen Lieferungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Galerie Heidefeld & Partner bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Galerie Heidefeld & Partner einen Auftrag des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Galerie Heidefeld & Partner behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen, sonstige Angaben etc. sind unverbindlich.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie durch technische Entwicklungen bedingt und zumutbar sind.

Preise
Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Transport und Frachtversicherung ab Lager. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist in Angebots- und Rechnungspreisen enthalten und entsprechend ausgewiesen.
Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Galerie Heidefeld & Partner an die in ihren bestätigten Angeboten enthaltenen Preise 1 Monat ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Galerie Heidefeld & Partner genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die Galerie Heidefeld & Partner zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Galerie Heidefeld & Partner zur Preisanpassung.

Liefer- und Lieferungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Galerie Heidefeld & Partner. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Galerie Heidefeld & Partner nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und jede Teilleistung als selbstständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht im Falle höherer Gewalt ein, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Galerie Heidefeld & Partner ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt. hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Galerie Heidefeld & Partner zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Galerie Heidefeld & Partner nur berufen, wenn sie den Kunden nach eigener Kenntnis unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die Galerie Heidefeld & Partner zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Galerie Heidefeld & Partner verlassen hat. Die Galerie Heidefeld & Partner versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Galerie Heidefeld & Partner trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Galerie Heidefeld & Partner sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder per Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Galerie Heidefeld & Partner zu leisten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Galerie Heidefeld & Partner zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Galerie Heidefeld & Partner gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Galerie Heidefeld & Partner andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Galerie Heidefeld & Partner weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Galerie Heidefeld & Partner steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Galerie Heidefeld & Partner berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Galerie Heidefeld & Partner ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt
Die Galerie Heidefeld & Partner behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Galerie Heidefeld & Partner ab. Die Galerie Heidefeld & Partner ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Galerie Heidefeld & Partner hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Galerie Heidefeld & Partner berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderungen der Galerie Heidefeld & Partner die erhaltenen Waren im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Galerie Heidefeld & Partner zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Galerie Heidefeld & Partner liegt -soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss der Galerie Heidefeld & Partner etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Galerie Heidefeld & Partner frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, den defekten Gegenstand auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Mängelbeschreibung sowie einer Kopie des Lieferscheines an die Galerie Heidefeld & Partner in der Originalverpackung zu senden. Werden Behandlungsempfehlungen der Galerie Heidefeld & Partner nicht befolgt, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist einen Gegenstand einen Gegenstand übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieser mängelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Galerie Heidefeld & Partner in Höhe von 50,- EUR oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser der Galerie Heidefeld & Partner in Rechnung stellt) als vereinbart. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Galerie Heidefeld & Partner gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüchen auf die Galerie Heidefeld & Partner zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflicht der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch Galerie Heidefeld & Partner schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die Galerie Heidefeld & Partner nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Galerie Heidefeld & Partner und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.7.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentliches Sondervermögens ist, gilt Krefeld als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


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